Kosten
Anwaltliche Dienstleistungen kosten Geld.
Bei Dr. Adam & Kollegen erhalten Sie erstklassige anwaltliche und fachanwaltliche Leistungen qualifizierter Kolleginnen und Kollegen zu fairen Bedingungen.
Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kosten für unsere Mandanten sind uns ein Anliegen.
Außergerichtliche Leistungen
Für eine erste Beratung durch unsere Anwälte und Fachanwälte berechnen wir Verbrauchern je nach Komplexität und Aufwand zwischen 50 € und 190 € zzgl. MwSt.
Für Tätigkeiten die über eine erste Beratung hinausgehen, richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwaltes in Abhängigkeit vom Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit.
Daneben bieten wir unseren Mandanten in geeigneten Rechtsangelegenheiten eine auf Ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarung an. Vor allem dort, wo sich der Gegenstandswert anwaltlicher Leistungen schwierig beziffern lässt - z. B. bei Vertragsprüfungen oder Gutachten - arbeiten wir auf Basis eines Stundenhonorars. Gerne können Sie uns dazu ansprechen.
Tätigkeit vor Gerichten und Behörden
Anwaltliche Leistungen vor Gerichten und Behörden werden kraft Gesetz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Maßgeblich ist u. a. der Gegenstandswert Ihrer Rechtsangelegenheit. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit. Daneben bieten wir Mandanten die Abrechnung nach den bei uns üblichen Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis. Sprechen Sie uns an.
Gewinnen Sie einen Rechtsstreit vor Gericht, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihnen die gesetzlichen Anwaltskosten vom Gegner erstattet werden. Ausnahmen gibt es lediglich im Arbeits- und Wohnungseigentumsrecht.
Die in Ihrer Angelegenheit zu erwartenden Kosten unserer Beauftragung erläutern wir Ihnen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Inwieweit anwaltliche Leistungen von der Versicherung übernommen werden, hängt von ihrer Police ab. Wir prüfen die Deckung und erteilen auch hierüber Rat.
Soweit Sie eine Deckungsanfrage nicht selbst vornehmen wollen, übernehmen wir dies im Rahmen unserer Beratungstätigkeit oder während eines Rechtsstreites - kulanzweise - kostenfrei für Sie.
Prozesskostenhilfe
Unterschreitet Ihr monatliches Einkommen eine bestimmten Grenze, kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren in Betracht. Wird sie ganz oder teilweise bewilligt, werden Ihre Kosten für unsere Inanspruchnahme (gegebenenfalls mit Ratenzahlung und bis auf die Fahrtkosten) vom Staat übernommen.
Ob in Ihrer Angelegenheit ein Antrag auf Prozesskostenhilfe sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

