Arbeitsrecht

Unser individuelles anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot erstreckt sich von der ersten arbeitsrechtlichen Beratung über das Arbeitsvertragsrecht bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und dem Tarifvertragsrecht.

Wir vertreten Sie vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und zwar durch den Fachanwalt.

Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.

Oft sind in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bestimmte Inhalte, Formen und Fristen zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die rechtzeitige Konsultation eines arbeitsrechtlich versierten Spezialisten ist daher unabdingbar, um über die optimale Vorgehensweise entscheiden zu können.

Die Leistungen unserer erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im einzelnen: 

  • Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, Teilzeit
  • Leitende Angestellte, Prokurist, Geschäftsführeranstellung,
  • Änderungskündigung, Entlassung, Kündigung, Aufhebung, Abwicklung
  • Abfindungsvereinbarung, Entlassungsentschädigung, Altersteilzeit
  • Betriebsübergang, Transfergesellschaft
  • Vergütungsmodelle und Bonus, Optionen, Provision, Tantieme, Sonderzahlung
  • Arbeitslohn, Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort
  • Urlaub, Urlaubsgeld, Freistellung, Zeugnis
  • Wettbewerbsverbot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Betriebsordnung, Betriebsvereinbarung
  • Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Durchführungswege Betriebliche Altersvorsorge und Betriebsrente
  • Gerichtliche Vertretung, insbesondere auch spezialisiert für die Berufungsinstanz
    sowie
  • Vertrag über Freie Mitarbeit
  • Scheinselbständigkeit
  • Dienstvertrag, Handelsvertreter

Erstes Beratungsgespräch im Arbeitsrecht:
Zur Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation, der Chancen und Risiken insbesondere im Hinblick auf die zu beachtenden Formalien für Anzeigen (z. B. Betriebsratsbeteiligung, Massenentlassungsanzeige) und für die Geltendmachungen (z. B. Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis) oder für Gestaltungen (Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag) bieten wir Ihnen ein erstes Beratungsgespräch in einem Zeitumfang von ca. einer Stunde für ein Pauschalhonorar je nach Umfang und Komplexität in Höhe von bis zu maximal 190 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.