Bank- und Kapitalanlagerecht
Bankrecht
Die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen ist die Basis für die erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsleben – dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Erst recht in schwierigen Zeiten. Dementsprechend hat sich das Bankrecht zu einem zentralen Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechtes entwickelt.
Bankkunden sind in besonderer Weise auf zuverlässige Banken angewiesen. Dies gilt für das klassische Kreditgeschäft, die solide Kontoführung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Aber eben auch beim verantwortlichen Umgang einer Bank mit den ihr gewährten Kreditsicherheiten.
Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Ihre Interessen engagiert in allen Rechtsfragen rund um das Thema Bankdienstleistungen. Vor allem im Kreditgeschäft, bei Einlagengeschäften und gestörtem Zahlungsverkehr. Wir befassen uns darüber hinaus auch mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Kapitalanlagerecht
Anleger verfügen heutzutage über eine nahezu unendliche Auswahl verschiedenster Kapitalmarktprodukte: Dazu gehören Aktien, Fonds, Anleihen und andere Finanzprodukte. Diese Produkte bieten neben vielen Chancen auch häufig erhebliche Risiken. Die Risiken entstehen oft aufgrund mangelhafter Qualität und Zuverlässigkeit der Kapitalmarktinformationen durch die jeweiligen Produktanbieter. Oft realisieren sich diese Risiken in erheblichen Verlusten. In diesem Fall stellt sich für den geschädigten Anleger die Frage der Haftung.
Wir verfügen über qualifizierte und erfahrene Anwälte und Anwältinnen, um Haftungsansprüche aus Beratungsverschulden, Prospekthaftung oder Außenhaftungsansprüche zu prüfen und entsprechend durchzusetzen.
Sprechen Sie mit uns über einen Check Ihrer Anlagen und über die Geltendmachung oder Vermeidung von Haftungsansprüchen.

