Erbrecht

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie. Eine kompetente Bearbeitung von Erbrechtsmandaten erfordert Erfahrung und spezielle Kenntnisse.

Vor dem Erbfall
Beratungsbedarf in diesem Bereich besteht vor allem bei der Planung und Gestaltung der künftigen Vermögens- oder Unternehmensnachfolge. Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge und Vermächtnis sind nur einige mögliche Gestaltungen, um die Vermögensnachfolge zu beeinflussen.

Die eigene Vermögensnachfolge
Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig so geplant und geregelt werden, um Angehörige oder nahestehende Personen zu bedenken und ausreichend abzusichern. Daneben sollen auch die eigenen Vorstellungen in der Zukunft Bestand haben. Wird keine Verfügung getroffen, so gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung bestimmter Personen, beispielsweise der Ehepartner gewünscht.

Darüber hinaus gilt es bei der Planung der Vermögensnachfolge auch stets die anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berücksichtigen, um im Erbfall eine für die Erben erdrückende Steuerlast zu vermeiden.

Nach dem Erbfall
Ist der Erbfall eingetreten, ist oft umgehendes Handeln angezeigt. Die Erben werden konfrontiert mit Banken, Versicherungen, Finanzämtern, Nachlassschulden, Pflichtteils- und Vermächtnisforderungen. In der Regel ist ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, Nachlassgegenstände müssen verwertet, Immobilien veräußert oder gemieteter Wohnraum gekündigt werden. Eine bestehende Erbengemeinschaft gilt es auseinanderzusetzen.

Beratung & Vertretung
Gerne beraten Sie unsere Anwälte und Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht in allen Fragen rund ums Erben. Wir verfügungen über jahrzehntelange Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung. Übrigen, auch als Erben eingesetzte (gemeinnützige) Organisationen finden bei uns einen kompetenten Ansprechpartner.