Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir begleiten mit unseren Partnern viele mittelständische Firmen und Firmengründer in ihren alltäglichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei der Verwirklichung ihrer Projekte. Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung und Know-how in der langfristigen und erfolgreichen Betreuung. Mit Fragen der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und der Veräußerung von Unternehmen sind wir bestens vertraut.

Sprechen Sie uns auf unsere Qualifikationen und Publikationen an.

Handelsrecht

Das Handelsrecht dient vorwiegend Kaufleuten, Handelsvertretern und wirtschaftlich tätigen Unternehmen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet werden. Es umfasst daher alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Personen- und Kapitalgesellschaften.

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Gesellschafter umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Unternehmensveräußerungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorbereitung und rechtliche Begleitung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschafterstreitigkeiten

Unser Leistungsspektrum im Bereich Handelsrecht:

  • Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Entwicklungs- und Vertriebsverträge
  • Franchiseverträge
  • Handelsvertreter- und sonstige Vermittlungsverträge
  • nationales und internationales Kaufrecht
  • Schiedsverfahren

´Ihr Anliegen. Unsere Kompetenz im Handels- und Gesellschaftsrecht