Marken- und Urheberrecht
Jährlich werden in Deutschland eine große Zahl von Marken angemeldet. Eine Markenanmeldung begründet Schutzrechte an einem Kennzeichen und gibt dem Markeninhaber umfassend Befugnisse, gegen Dritte vorzugehen. Nicht jede Form des Kennzeichens ist zugleich auch schutzwürdig.
Schutzfähig sind im einzelnen:
- Marken (Waren/Diensteistungen)
- Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmen/Werktitel)
- Geographische Herkunftsangaben
Neben der Unterstützung des Mandanten bei der Markenanmeldung, beraten und vertreten wir Sie insbesondere in allen Fragen rund um das Markenrecht, Urheberrechte und den gewerblichen Rechtsschutz.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks. Gerade im Zeitalter des Internets wird es aber immer leichter, aus den schöpferischen Leistungen anderer Nutzen zu ziehen. Vielleicht sind sie auch betroffen?
Die Bedeutung des Urheberrechtes wird im alltäglichen und geschäftlichen Rechtsverkehr oftmals unterschätzt. Das Urhebergesetz bietet für die Berechtigten hohen Schutz. Verstöße können neben einer Abmahnung auch erhebliche Schadenersatzforderungen auslösen. Die Abmahnwellen der Musikindustrie sind nur ein Beispiel von vielen, welche Möglichkeiten das Urheberecht dem Berechtigten zubilligt.
In Fällen von Urheberrechtsverletzungen stellt sich für den Berechtigten und Verletzer die Frage des weiteren Verhaltens. Dabei ist die Sach- und Rechtslage oftmals alles andere als klar. Ist eine Abmahnung berechtigt? Ist Schadenersatz zu leisten?
In diesen Fällen empfehlen wir daher, Rat durch einen kompetenten Spezialisten einzuholen um das optimale Vorgehen abzustimmen.

