Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Steuerrecht
Die zunehmende Komplexität der steuerlichen Regelungen macht eine strategische Planung im privaten und geschäftlichen Bereich unabdingbar.
Im Unternehmen
So gilt es steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf oder der Unternehmensnachfolge, die Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage / Vermögensbildung im Hinblick auf die Vermeidung von Steuern zu optimieren. Auch im Bereich der Bilanzierung und der Jahresabschlüsse sowie bei der Überschussrechnung ist es notwendig, die steuerlichen Aspekte ausreichend zu gewichten.
Im Privaten
Im privaten Bereich ist das Thema Steuern neben der Einkommenssteuererklärung, insbesondere aber auch für den Bereich Schenkung und Erbfolge relevant. Darüber hinaus spielen steuerliche Auswirkungen durch Eheverträge und Scheidungsvereinbarung ebenfalls eine gewichtige Rolle.
Wir begleiten Sie überall dort, wo die Unterstützung von spezialisierten Steuerfachanwälten gefragt ist. Gern arbeiten wir als Spezialisten dabei im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater zusammen, der Sie laufend betreut. Wir verstehen uns als anwaltlicher Kooperationspartner um gemeinsam mit Mandant und Steuerberater strategische Lösungen umzusetzen. Dies umfasst auch die gerichtliche Vertretung vor den Finanzgerichten.
Unsere Kooperation mit der FILtax Steuerberatungsgesellschaft rundet unser Dienstleistungsangebot ab.
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Im sog. Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Dies umso mehr, da die Erfahrung zeigt, dass es im Fall eines Vorwurfs der Steuerhinterziehung entscheidend auf die Reaktion ankommt. Nicht immer bedingen die vorgefundenen Unterlagen / Beweise eine Verurteilung und es ist Aufgabe einer Verteidigung, ggf. bestehende Einwendungen zugunsten des Betroffenen darzulegen. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind im Einzelfall oftmals unbekannt.
Auf Grund umfassender Erfahrungen können wir Sie kompetent und sicher im Hinblick auf eine sachdienlich Reaktion beraten. Oftmals lässt sich eine Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens erreichen. Auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige zeigen wir Ihnen auf.

