Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Sobald Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft in Konflikt kommen, oder Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, sollten Sie sich unverzüglich mit einem unserer Strafverteidiger in Verbindung setzen.
Die Erfahrung zeigt, dass im Strafverfahren oft die ersten Schritte die entscheidenden sind, um eine Verteidigung nicht zu erschweren.
Unsere Spezialisten haben die Erfahrung und das Fachwissen um Ihre Interessen zu wahren und die weiteren Schritte abzuwägen. Dabei übernehmen wir von Beginn an den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden und den Gerichten. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sorgen wir für Akteneinsicht und geben etwaig notwendig werdende Stellungnahmen und Einlassungen für Sie ab.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst jedes Bußgeldverfahren. Insbesondere im Straßenverkehr kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu.
Auch wenn es in diesem Bereich nicht um Freiheitsstrafen geht, kann es durch die Verhängung von Bußgeldern zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen. Insbesondere sei hier an die Verhängung eines Fahrverbots gedacht. Daher ist es auch in diesem Bereich ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies umso mehr, da nur dem Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt wird. Erst nach Einsicht in die Akten besteht aber die Möglichkeit, das Verfahren in seiner Gesamtheit nachzuprüfen.
Aufgrund der kurzen Einspruchsfrist von lediglich zwei Wochen, sollten Sie spätestens in dem Moment in dem Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, einen unserer Spezialisten konsultieren.

