Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Privat- und Firmenkunden in allen Versicherungsangelegenheiten. Dazu gehört neben der Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes auch die Beratung des Mandanten mit dem Ziel konkrete Risiken durch Versicherungslösungen möglichst optimal aufzufangen.
Zu den wesentlichen Arbeitsgebieten im Bereich des Versicherungsrechts gehört indessen die Beratung und Vertretung des Mandanten im Schadenfall. Häufig lehnen Versicherungsunternehmen ihre Leistungspflicht ab. Dies wird zum einen mit Leistungsausschlüssen begründet. Insbesondere aber damit, dass der Mandant beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Angaben gemacht habe. Gerade in Versicherungssparten wie der (Produkt)Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese ablehnende Haltung des Versicherungsunternehmens sehr schnell existenzbedrohend werden. Die aufgezeigten Einwände sind uns vertraut. Entsprechend können wir darauf reagieren.
Sollten Sie spüren, dass der Versicherer im Schadenfall zurückhaltend reagiert, raten wir Ihnen umgehend kompetenten Rat einzuholen. In der Regel haben Sie gegen die hochspezialisierten Sachbearbeiter der Versicherungsunternehmen allein keine Chance.
Insbesondere in folgenden Versicherungssparten beraten und vertreten wir Sie gerne:
Personenversicherungen
- Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Sachversicherungen
- Gebäudeversicherung
- Feuerversicherung
- Industrielle Sachversicherung
- Kraftfahrtversicherung/Kasko
- Hausratversicherung
- Reisegepäck- und Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Transportversicherung
Haftpflichtversicherungen
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
- D & O-Versicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Makler, Ärzte, Anwälte, etc.
Sonstige Versicherungen
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Tierversicherung
Maklerhaftung
- Abwehr von Regressforderungen (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer)
- Gestaltung von AGB für Versicherungsmakler
- Beratung über Haftungsrisiken im Vertrieb

