Vertragsrecht
Verträge sind einzuhalten. Um seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zu kennen ist es entscheidend diesen verständlich und klar abzufassen. Nicht selten stellt sich im Streifall heraus, dass ein Vertrag unvollständig, unklar oder unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze sogar unwirksam ist. Um Vertragslücken, Unvollständigkeiten oder gar die Unwirksamkeit des Vertrags zu vermeiden, empfiehlt es sich - gerade bei Verträgen mit weitreichenden Folgen - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Bereich der Firmenkunden umfasst unsere Beratungsleistung die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung sämtlicher im Unternehmen benötigten Verträge, Geschäfts-/Lieferbedingungen und sonstige Geschäfts- und Vertragsunterlagen. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Dokumentation wesentlicher Vorgänge und Erklärungen ( z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Abnahme, Gläubigerverzug).
Im Bereich der Privatpersonen bieten wir vornehmlich Beratungsleistungen bei der Konzeption von Verträgen aus den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht und Mietrecht an.

