Wirtschaftsrecht
Oftmals sind die vermeintlich unproblematischen Rechtsfragen im Wirtschaftleben, die wenig Aufmerksamkeit erfahren, später der Auslöser großer Probleme.
Ob bei der Entwicklung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Abschluss von Verträgen oder bei der Durchführung von wettbewerblich relevanten Maßnahmen, die rechtlichen Risiken müssen stets hinreichend beachtet werden. Aus diesem Grund wirkt die wirtschaftliche Beratung und Vertretung in einem besonderen Maß mit den unternehmerischen Vorgaben zusammen.
Wir beraten umfassend in allen Angelegenheiten des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von wirtschaftlich tätigen Privatpersonen und “rund um das Unternehmen”. Einer der Schwerpunkte liegt in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung: Kauf-, Werk- und Vertriebsverträge gehören ebenso in unser Beratungsportfolio wie das Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus ist ein weiterer Beratungsschwerpunkt das Gesellschafts- und Handelsrecht.
Unser Hauptaugenmerk gilt dabei dem Mandanten und seinem wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist auch in Rechtsfragen häufig ein hohes Maß an Kreativität und Pragmatismus gefordert, das wir engagiert und in Abstimmung mit unseren Mandanten einbringen.

