Zwangsvollstreckung, Inkasso
Forderungsmanagement / Forderungsinkasso
Offene Forderungen gilt es effektiv und erfolgreich zu verfolgen. Insbesondere ist der wirtschaftlichste Weg zu wählen und die Realisierbarkeit zu beachten. Dabei bedarf es fachkundiger Unterstützung.
Unsere anwaltlichen Dienstleistungen reichen von der Prüfung des Bestehens und der Geltendmachung der Forderungen durch Mahnschreiben oder Zahlungsaufforderungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren oder Klageverfahren.
Gerne übernehmen wir auch die Beitreibung bereits gerichtlich festgestellter Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Überwachung des vollständigen Forderungsausgleiches.
Bei Bedarf überprüfen wir im Vorfeld die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, um die Wirtschaftlichkeit kostenauslösender Maßnahmen sicher zu stellen. Auch die Ermittlung des aktuellen Aufenthalts des Schuldners gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Zwangsvollstreckung
Allein mit dem Erwirken eines obsiegenden Urteils ist Ihnen nicht gedient. Der im Urteil festgestellte Anspruch muss vollstreckt werden. Erst dann haben Sie als Kläger das Ziel, nämlich die Befriedigung der geltend gemachten Ansprüche, erreicht.
Nach unserer Erfahrung entziehen viele Schuldner geschickt ihre Vermögenswerte vor dem Zugriff der Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher). Dementsprechend ist es erforderlich, alle möglichen Zwangsvollstreckungsoptionen zu prüfen mit dem Ziel ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Darüber hinaus gilt es in der Regel möglichst schnell und umfangreich zu agieren, um das Risiko, durch eine Zwangsvollstreckung Dritter leer auszugehen, zu minimieren. Denn in der Zwangsvollstreckung gilt der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“
Gerne beraten und vertreten wir Sie rund um das Thema Zwangsvollstreckung.

